IKTINOS

Partnervertrag / AGB

IKTINOS UG (haftungsbeschränkt) und Handwerker-Partner — Vertrag über die Teilnahme an der Plattform iktinos.de

§ 1 Vertragsgegenstand und Plattformleistungen

1.1 IKTINOS räumt dem Partner für die Dauer dieses Vertrages das nicht-exklusive, nicht-übertragbare Recht ein, die Plattform als Handwerker-Partner zu nutzen.

1.2 IKTINOS stellt dem Partner insbesondere bereit: Partnerprofil mit Verifizierungsstatus, Matching-Algorithmus zur Projektzuweisung, digitale Angebots- und Dokumentenfunktionen, Zahlungsabwicklung über Stripe Connect mit Meilenstein-Auszahlungslogik, digitales Abnahme- und Mängelmanagement sowie ein Bewertungssystem.

1.3 Dieser Vertrag begründet kein Exklusivitätsverhältnis. Der Partner darf die Plattform parallel zu anderen Vermittlungsplattformen und eigenen Kundenkanälen nutzen.

1.4 IKTINOS schuldet keinen bestimmten Auftragseingang, keine Mindestanzahl an Projekten und keine bestimmte Vermittlungsquote.

§ 2 Unternehmerstatus und Qualifikation

2.1 Der Partner erklärt und sichert zu, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.

2.2 Der Partner sichert zu, dass er über alle erforderlichen Qualifikationen, Berufsabschlüsse und Eintragungen verfügt, alle Gewerbeerlaubnisse besitzt, eine ausreichende Betriebs- und Haftpflichtversicherung unterhält und alle sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Pflichten erfüllt.

2.3 Der Partner ist verpflichtet, IKTINOS unverzüglich zu informieren, wenn eine der genannten Voraussetzungen entfällt oder sich ändert.

§ 3 Stripe Connect

3.1 Die Auszahlung von Projektvergütungen setzt voraus, dass der Partner ein eigenes Stripe-Connect-Konto anlegt und das Onboarding-Verfahren abschließt.

3.2 Mit dem Stripe-Onboarding schließt der Partner unmittelbar mit Stripe einen eigenen Vertrag. IKTINOS ist nicht Vertragspartei des Stripe-Vertrages.

3.3 Der Partner ist allein verantwortlich für die Richtigkeit seiner Stripe-Angaben, die Einhaltung der Stripe-Nutzungsbedingungen und die steuerliche Erfassung aller erhaltenen Zahlungen.

3.4 Solange das Stripe-Onboarding nicht abgeschlossen oder das Konto gesperrt ist, können keine Auszahlungen vorgenommen werden.

§ 4 Vermittlungsprovision

4.1 Für jedes über die Plattform vermittelte und abgeschlossene Projekt erhebt IKTINOS eine Vermittlungsprovision in Höhe von 10% der vereinbarten Netto-Auftragssumme.

4.2 Nachträge erhöhen die Berechnungsbasis entsprechend. Gutschriften oder stornierte Positionen verringern sie.

4.3 Die Provision wird automatisch durch Stripe Connect aus den Meilensteinzahlungen einbehalten.

4.4 Der Partner erhält im Dashboard eine Übersicht über alle Provisionen, Meilensteinzahlungen und Auszahlungsbeträge.

4.5 Die Provision versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.6 Kommt ein Projekt nicht zustande oder wird vollständig zurückgebucht, fällt keine Provision an.

4.7 IKTINOS kann den Provisionssatz mit 30 Tagen Vorlauf in Textform ändern. Der Partner hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

§ 5 Plattformpflichten und Terminbindung

5.1 Der Partner verpflichtet sich, sämtliche über die Plattform festgelegten Prozesse, Fristen und Terminfenster vollständig und fristgerecht einzuhalten.

5.2 Jeder über die Plattform bestätigte Termin ist rechtlich verbindlich. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen gilt ein Stufenverfahren: erste Abmahnung, bei Wiederholung Einschränkung der Sichtbarkeit, bei drittem Verstoß Berechtigung zur fristlosen Kündigung.

5.3 Die Einhaltung der Systemvorgaben ist ausdrückliche Hauptleistungspflicht. Dies umfasst: Hochladen geforderter Belege, 72-Stunden-Reaktionsfrist bei Mängelmeldungen, Beantwortung von Nachrichten innerhalb von 48 Stunden an Werktagen und korrekte Nutzung der Meilenstein-Bestätigungsfunktion.

5.4 Ein Gesamtdurchschnitt unter 4,3 Sternen (ab 5 Bewertungen) löst eine Verbesserungsphase von 60 Tagen aus. Unter 3,5 Sternen berechtigt zur fristlosen Kündigung.

§ 6 Wettbewerbsfreiheit

6.1 Der Partner ist berechtigt, gleichzeitig andere Plattformen zu nutzen und eigene Kundenkanäle zu betreiben.

6.2 Untersagt ist es, über IKTINOS vermittelte Auftraggeber aktiv zur Umgehung des Zahlungssystems zu bewegen, Auftraggeberdaten für andere Plattformen zu nutzen oder IKTINOS zu diskreditieren.

6.3 Bei Provisionsumgehung ist IKTINOS berechtigt, die entgangene Provision als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Datenschutz

7.1 Beide Parteien handeln als eigenständig Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

7.2 Auftraggeberdaten dürfen nur für das konkrete Projekt verarbeitet werden.

7.3 Werbung, Weitergabe an Dritte und Nutzung für andere Plattformen sind ausdrücklich untersagt.

7.5 Datenpannen sind IKTINOS innerhalb von 24 Stunden zu melden.

§ 8 Allgemeine Pflichten des Partners

8.1 Der Partner hält sein Profil vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß.

8.2 Auf Anforderung legt der Partner innerhalb von 7 Werktagen Nachweise vor: Meisterbrief, Handwerksrollenauszug, Gewerbeanmeldung, Haftpflichtversicherung und USt-IdNr.

8.3 Untersagt sind Falschaussagen zu Qualifikationen, gefälschte Dokumente, Schwarzarbeit und Manipulation des Bewertungssystems.

§ 9 Haftung

9.1 Der Partner stellt IKTINOS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

9.2 IKTINOS haftet nicht für die Qualität, Vollständigkeit oder Termintreue der Partnerleistungen.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

10.2 Ordentliche Kündigung: 30 Tage zum Monatsende in Textform.

10.3 Außerordentliche Kündigung bei schwerwiegenden Vertragsverstößen, Falschangaben, Insolvenz oder Entzug gewerberechtlicher Erlaubnisse.

10.4 Nach Beendigung werden alle Nutzungsrechte entzogen und das Profil deaktiviert. Lesezugriff auf abgeschlossene Projekte bleibt für die Gewährleistungsfrist erhalten.

10.5 Bereits begonnene Projekte können nach Absprache noch abgeschlossen werden.

§ 11 Vertragsänderungen

Änderungen bedürfen der Textform. IKTINOS kann den Vertrag mit 30 Tagen Vorlauf ändern. Bei Widerspruch hat der Partner ein Sonderkündigungsrecht.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von IKTINOS. Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens verpflichten sich die Parteien, innerhalb von 30 Tagen eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt.

Vertragssprache ist Deutsch.