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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regelungen für die Nutzung der digitalen iKTINOS Plattform durch Auftraggeber und Handwerker Partner.

IKTINOS UG (haftungsbeschränkt) Allgemeine Geschäftsbedingungen — Entwurf v3 (überarbeitet) Stand: 20.07.2026
Anbieteridentifikation (Impressum) IKTINOS UG (haftungsbeschränkt) Clevelandstraße 36, 35394 Gießen, Deutschland Telefon: 0177 9632669 | E-Mail: hallo@iktinos.de Amtsgericht Gießen, HRB 12541 USt-IdNr.: DE462292997 Geschäftsführer: Ardijan Dulla, Ron Mujaj Plattform: iktinos.de
Dokumenthinweise und Änderungsprotokoll aus der Vorlage

Änderungsprotokoll gegenüber der Vorversion — diese Fassung setzt die in Phase 1 des Umsetzungsfahrplans beschlossenen Korrekturen um: (1) § 10.2 Haftungsausschluss um Kardinalpflichten-Ausnahme ergänzt und Deckelung bei grober Fahrlässigkeit überarbeitet (Deckelungsbetrag 500.000 € auf Basis einer Marktrecherche zu marktüblichen Vermögensschadenhaftpflicht-Deckungssummen für Plattformunternehmen eingesetzt); (2) § 16 Änderungsklausel auf Hauptleistungspflichten/Entgelt beschränkt, dort echtes Zustimmungserfordernis statt Fiktion; (3) § 17.3 und Anhang: Verweis auf die seit 20.7.2025 abgeschaltete EU-OS-Plattform entfernt; (4) Anhang: Widerrufserlöschen von § 356 Abs. 5 auf § 356 Abs. 4 BGB umgestellt.

Zweite Ergänzungsrunde (aktualisiert): Die Vermittlung ist für Auftraggeber kostenlos. Das zwischenzeitlich in § 5a vorgesehene Entgelt für Auftraggeber und die darauf bezogene Präzisierung der Widerrufsbelehrung im Anhang sind entfallen; § 5a regelt nur noch die Vermittlung der Erstgespräche und den Ersatz bei ausbleibenden Angeboten. Alle übrigen Klauseln sind inhaltlich unverändert übernommen.

Dritte Ergänzungsrunde (Neufassung § 7.3 — Abnahme-Mechanismus). Bei der letzten Prüfung wurde festgestellt, dass die bisherige Abnahmefiktion („gilt nach 14 Werktagen Schweigen als abgenommen“) gegenüber Verbrauchern nur wirksam ist, wenn der Handwerker-Partner zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme einen gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweis in Textform erteilt (§ 640 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. der verbraucherschützenden Zusatzvoraussetzung in § 640 BGB — die genaue Absatz-/Satzbezifferung ist wegen der Neustrukturierung dieser Norm durch die Bauvertragsrechtsreform 2018 vor Veröffentlichung anhand einer aktuellen Gesetzesausgabe zu verifizieren). Da dieser Hinweis technisch nicht zuverlässig sichergestellt war, wurde auf Wunsch der Geschäftsführung die Abnahme-Logik grundlegend vereinfacht: An die Stelle der automatischen Fiktion tritt eine aktive, gemeinsam mit dem Handwerker-Partner bestätigte Abnahme durch den Auftraggeber. Das vermeidet die gesetzliche Hinweispflicht vollständig, weil sich IKTINOS damit gerade nicht auf eine Abnahme durch Schweigen beruft. Für den Randfall eines dauerhaft untätigen Auftraggebers steht dem Handwerker-Partner unverändert der gesetzliche Weg über eine eigene, den Formvorgaben entsprechende Aufforderung zur Abnahme offen (siehe § 7.3 und die dazugehörige System-Vorlage „Aufforderung zur Abnahme” in den Projektdokumentations-Vorlagen). Diese Fassung ersetzt nicht die abschließende Prüfung durch einen mandatierten Anwalt vor Veröffentlichung.

Fünfte Ergänzungsrunde (Präzisionskorrekturen nach unabhängigem Dokumenten-Review). Ein zweiter, unabhängiger Dokumenten-Review deckte drei Ungenauigkeiten auf, die hier korrigiert wurden: (1) § 5.3 „IKTINOS haftet in keinem Fall…" war zu absolut formuliert und stand potenziell in Widerspruch zu den in § 10 bereits geregelten Ausnahmen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Kardinalpflichten) — die Klausel wurde entsprechend abgestimmt und softened. (2) Die Bezeichnung „Stripe Payments Europe Ltd." als alleinige Vertragspartei war unpräzise, da für regulierte Zahlungsdienste tatsächlich die Stripe Technology Europe, Limited als von der Central Bank of Ireland zugelassenes E-Geld-Institut zuständig ist — § 5.2 wurde entsprechend korrigiert. (3) Micro-Fix bleibt bewusst bei 100 % Vorabzahlung (Geschäftsführerentscheidung vom 20.07.2026, siehe Freigabeprotokoll im Betriebshandbuch) — das damit verbundene, im Vergleich zu Smart-Renovate/Major-Project höhere Vorleistungsrisiko des Auftraggebers bei kleinen Aufträgen wird bewusst in Kauf genommen, da das Geld erst nach Abnahme an den Fachbetrieb ausgezahlt wird.

Vierte Ergänzungsrunde (Neufassung § 5 — Zahlungsarchitektur, Zahlungsmethoden, Rückbuchungen). Nach vertiefter Prüfung der tatsächlichen Stripe-Konfiguration anhand der offiziellen Stripe-Dokumentation wurde die Zielarchitektur präzisiert: Direct Charges auf Express-Connected-Accounts der Handwerker-Partner (statt der zuvor erwogenen Destination-Charge/Custom-Konfiguration), Auszahlung erst nach aktiver Freigabe des Auftraggebers (Manual Payout), sowie eine Risikoübernahme durch Stripe für nicht eintreibbare negative Salden („Managed Risk“). § 5.7 wurde sprachlich präzisiert, da IKTINOS die Zahlungsfreigabe technisch an das System übermittelt (als automatisierter Erfüllungsgehilfe ohne Entscheidungsspielraum) — die vorherige Formulierung, IKTINOS könne „nicht auslösen”, war technisch ungenau. Neu aufgenommen wurden § 5.11 (Zahlungsmethoden: Karte und Banküberweisung, keine SEPA-Lastschrift), § 5.12 (Verhältnis von Rückbuchungen zu den gesetzlichen Mängelrechten) und § 5.13 (Folgen eines missbräuchlichen Chargebacks). Die Bezeichnung „Stripe-Projektkonto" wurde durchgängig durch die technisch zutreffende Beschreibung „Stripe-Konto des Handwerker-Partners" ersetzt, da Stripe selbst kein Treuhand-/Escrow-Produkt anbietet und der Begriff „Projektkonto" andernfalls einen unzutreffenden Eindruck einer gesonderten Verwahrstelle erwecken könnte.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien und Vermittlerposition

1.1 Anwendungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der digitalen Plattform iktinos.de und aller damit verbundenen Dienste durch Auftraggeber (Bauherren) und Handwerker-Partner (gemeinsam „Nutzer”). Sie gelten für alle Vertragsabschlüsse, die über oder im Zusammenhang mit der Plattform geschlossen werden.

1.2 IKTINOS als reiner Plattformvermittler. IKTINOS ist ausschließlich Betreiber einer digitalen Vermittlungsplattform. IKTINOS ist weder Partei der zwischen Auftraggeber und Handwerker-Partner geschlossenen Werk- oder Dienstleistungsverträge, noch Werkunternehmer, noch Auftraggeber, noch Subunternehmer. IKTINOS erbringt zu keinem Zeitpunkt selbst Bau-, Sanierungs- oder Handwerksleistungen und übernimmt keine Haftung für deren Qualität, Vollständigkeit, Termintreue, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit.

1.3 Nutzergruppen. Die Plattform richtet sich an: Auftraggeber — natürliche oder juristische Personen, die Bau-, Sanierungs- oder Handwerksprojekte beauftragen möchten; Auftraggeber können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Handwerker-Partner — ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB), die über die Plattform Handwerksleistungen anbieten und Projekte abwickeln. Die Nutzung als Verbraucher ist Handwerkern nicht gestattet.

1.4 Vorrang des Partnervertrages. Im Verhältnis zu Handwerker-Partnern gilt vorrangig der gesonderte Partnervertrag. Diese AGB gelten ergänzend.

1.5 Entgegenstehende Bedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Nutzer werden nicht anerkannt, es sei denn, IKTINOS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

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§ 2 Registrierung, Nutzerkonto und Zugangsbedingungen

2.1 Registrierung. Die Nutzung der Plattform setzt eine vollständige Registrierung voraus. Mit Abschluss der Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und IKTINOS zu Stande.

2.2 Voraussetzungen für Auftraggeber. Auftraggeber müssen: mindestens 18 Jahre alt sein (bei Verbrauchern); vollständige und wahrheitsgemäße Registrierungsdaten angeben; eine gültige E-Mail-Adresse registrieren; das Registrierungsverfahren vollständig abschließen.

2.3 Voraussetzungen für Handwerker-Partner. Zusätzlich zu § 2.2 müssen Handwerker-Partner: als Unternehmer (§ 14 BGB) tätig sein; alle erforderlichen Qualifikationen, Versicherungen und Genehmigungen nachweisen; das Stripe-Connect-Onboarding vollständig abschließen; den Partnervertrag mit IKTINOS abschließen.

2.4 Korrektheit der Angaben. Nutzer verpflichten sich, wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Falschangaben können zur sofortigen Kündigung des Nutzungsvertrages führen.

2.5 Kontosicherheit. Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten sicher zu verwahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Jede unbefugte Nutzung des Kontos ist IKTINOS unverzüglich zu melden. IKTINOS haftet nicht für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung der Zugangsdatenpflicht des Nutzers entstehen.

2.6 Kein Anspruch auf Zulassung. Ein Rechtsanspruch auf Registrierung oder Zulassung zur Plattform besteht nicht. IKTINOS behält sich vor, Registrierungsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

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§ 3 Plattformleistungen von IKTINOS

3.1 Leistungsumfang. IKTINOS stellt Nutzern folgende Plattformfunktionen bereit, soweit technisch verfügbar und freigeschaltet: Vermittlung zwischen Auftraggebern und verifizierten Handwerker-Partnern; Profil- und Portfolioverwaltung für Handwerker-Partner; digitale Angebots- und Auftragsabwicklung; IKTI-Tool (digitales Strukturierungs- und Organisationswerkzeug mit KI-gestützter Angebotsauswertung auf pseudonymisierter Datenbasis — keine Rechts- oder Fachberatung, keine verbindliche Qualitäts- oder Fachkundeprüfung); Zahlungsabwicklung über Stripe Connect mit Meilenstein-Freigabelogik; digitale Abnahme-, Nachtrags- und Mängelmanagementfunktionen; Bewertungssystem gemäß der Bewertungsrichtlinie von IKTINOS; Kommunikationsfunktionen zwischen Auftraggebern und Partnern.

3.2 Keine Auftragsgarantie. IKTINOS schuldet weder Auftraggebern noch Handwerker-Partnern einen bestimmten Erfolg (Auftragserteilung, Projektvermittlung, Zahlung). IKTINOS schuldet den Betrieb der Plattform, nicht den wirtschaftlichen Erfolg einzelner Nutzer.

3.3 Verfügbarkeit. IKTINOS strebt eine Plattformverfügbarkeit von mindestens 95 % im Jahresmittel an. Wartungsarbeiten, technisch notwendige Updates und höhere Gewalt können vorübergehende Einschränkungen verursachen. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.

3.4 Änderung des Leistungsumfangs. IKTINOS ist berechtigt, Plattformfunktionen weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzustellen. Wesentliche Einschränkungen bestehender Kernfunktionen werden mit angemessener Vorlaufzeit (in der Regel 30 Tage) angekündigt.

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§ 4 IKTI-Tool — Ausdrücklicher Haftungsausschluss

Das IKTI-Tool ist ein digitales Werkzeug zur Strukturierung, Kategorisierung und Prüfung von Projektinformationen. Zur Auswertung hochgeladener Angebote setzt es ein KI-Sprachmodell ein; die Dokumente werden vor der Auswertung automatisiert pseudonymisiert (Namen, Kontakt-, Adress- und Zahlungsdaten werden entfernt, Details in der Datenschutzerklärung). Die Ergebnisse sind keine Rechtsberatung, keine technische Fachberatung und keine behördliche oder normative Prüfung.

Alle durch das IKTI-Tool erzeugten Inhalte (Checklisten, Vorschläge, Einschätzungen, Kategorisierungen) sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Fachberatung durch Architekten, Ingenieure, Juristen oder andere Fachleute. IKTINOS haftet nicht für Schäden, die aus einer Verwendung von IKTI-Tool-Ergebnissen als verbindliche Entscheidungsgrundlage entstehen.

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§ 5 Zahlungsabwicklung und Stripe Connect

5.1 Zahlungsfluss. Alle projektbezogenen Zahlungen werden ausschließlich über das Stripe-Connect-Zahlungssystem abgewickelt. Auftraggeber zahlen unmittelbar auf das Stripe-Konto des jeweiligen Handwerker-Partners ein (technisch: „Direct Charge"); die Zahlung wird zu keinem Zeitpunkt dem Vermögen von IKTINOS zugeordnet. Handwerker-Partner erhalten die Auszahlung auf ihr eigenes Bankkonto erst, nachdem der Auftraggeber den jeweiligen Meilenstein bzw. die Abnahme freigegeben hat. IKTINOS erhält aus jeder Zahlung ausschließlich die vereinbarte Plattform-/Vermittlungsgebühr; der Werklohn selbst fließt zu keinem Zeitpunkt durch das Vermögen von IKTINOS.

5.2 Eigenständiger Stripe-Vertrag (präzisiert — Klarstellung der Stripe-Konzerngesellschaften). Die Nutzung des Stripe-Zahlungssystems setzt für beide Nutzergruppen voraus, dass mit der jeweils zuständigen Stripe-Konzerngesellschaft ein eigenständiger Nutzungsvertrag geschlossen wird. Soweit regulierte Zahlungsdienste betroffen sind, werden diese nach den Stripe-Vertragsbedingungen durch die Stripe Technology Europe, Limited (Dublin, Irland) als von der Central Bank of Ireland zugelassenes E-Geld-Institut erbracht; im Übrigen gelten die einschlägigen Stripe-Vertragsparteien (u. a. Stripe Payments Europe, Limited) gemäß den jeweils aktuellen Stripe Services Terms. IKTINOS ist nicht Vertragspartei dieser Stripe-Verträge. Die Nutzungsbedingungen von Stripe sind unter https://stripe.com/de/legal abrufbar.

5.3 Haftungsbeschränkung für Stripe und Zahlungsvorgänge (präzisiert — Abstimmung mit § 10 und § 307 BGB). IKTINOS haftet nicht für Ereignisse im Verantwortungsbereich von Stripe oder anderen Zahlungsdienstleistern, soweit IKTINOS diese nicht zu vertreten hat; hierzu zählen insbesondere technische Ausfälle des Stripe-Systems, durch Stripe veranlasste Kontosperrungen oder Rückbuchungen, Verzögerungen bei Auszahlungen aufgrund von Stripe-KYC-Verfahren, Datenpannen im Verantwortungsbereich von Stripe sowie eine Insolvenz von Stripe. Die Haftungsregelungen des § 10 dieser AGB — insbesondere zu Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie zu zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen — bleiben von dieser Klausel unberührt.

5.4 Zahlungsmodelle für Auftraggeber. Die Plattform bietet drei Zahlungsmodelle (Micro-Fix, Smart-Renovate, Major-Project) in Abhängigkeit vom Projektvolumen. Die jeweils geltenden Zahlungsschritte und Freigabebedingungen werden dem Auftraggeber im Buchungsprozess transparent angezeigt und bedürfen seiner aktiven Bestätigung.

5.5 Freigabepflicht des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Meilensteinzahlungen unverzüglich freizugeben, sobald der entsprechende Meilenstein vertragsgemäß abgeschlossen wurde. Eine ungerechtfertigte Verweigerung der Freigabe stellt eine Vertragspflichtverletzung des Auftraggebers gegenüber dem Handwerker-Partner dar; IKTINOS ist an dieser Vertragsbeziehung nicht beteiligt.

5.5a Zahlungsfreigabe bei Schweigen des Auftraggebers (neu). Meldet der Handwerker-Partner einen Meilenstein als abgeschlossen, erhält der Auftraggeber eine Prüfungsfrist von 14 Tagen. Reagiert der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder mit einer Freigabe noch mit einer konkreten, über die Plattform eingereichten Mängelrüge, gilt der jeweilige Meilensteinbetrag für Zwecke der Auszahlung an den Handwerker-Partner als freigegeben. Der Auftraggeber wird hierauf sowohl bei Fertigstellungsmeldung als auch in jeder Erinnerung gemäß Kommunikationsrichtlinie ausdrücklich und drucktechnisch hervorgehoben hingewiesen (§ 308 Nr. 5 BGB). Diese Freigabefiktion stellt ausdrücklich keine Abnahme der Werkleistung im Sinne des § 640 BGB dar; die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers nach §§ 634 ff. BGB bleiben hiervon unberührt und können auch nach erfolgter Auszahlung geltend gemacht werden. Meldet der Auftraggeber innerhalb der Frist einen Mangel, entfällt die Freigabefiktion vollständig; es gilt sodann § 5.10.

5.6 Keine Zahlungsdienstleister-Eigenschaft von IKTINOS. IKTINOS erbringt keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2). Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich durch Stripe als beauftragten Zahlungsdienstleister.

5.7 Fehlende Verfügungsgewalt von IKTINOS (präzisiert). IKTINOS hat zu keinem Zeitpunkt tatsächliche oder rechtliche Verfügungsgewalt über die dem Handwerker-Partner zugeordneten Projektgelder. Die Auszahlung an das Bankkonto des Handwerker-Partners wird ausschließlich durch eine eigene, aktive Freigabehandlung des Auftraggebers ausgelöst. Soweit IKTINOS diese Freigabe technisch an das Zahlungssystem übermittelt, geschieht dies ausschließlich als automatisierter, weisungsgebundener Vollzug der Auftraggeber-Entscheidung, ohne eigenen Entscheidungsspielraum von IKTINOS über Zeitpunkt, Höhe oder Berechtigung der Auszahlung. Ein manueller Eingriff von Mitarbeitenden IKTINOS’ in eine konkrete Auszahlung findet nicht statt, außer in den gesetzlich vorgesehenen oder in diesen AGB ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen (insbesondere § 7.3a, gerichtliche Anordnung, dokumentierter Betrugsverdacht).

5.8 Insolvenz von IKTINOS (neu). Im Falle einer Insolvenz von IKTINOS bleiben die auf dem Stripe-Konto des jeweiligen Handwerker-Partners befindlichen, noch nicht ausgezahlten Gelder von der Insolvenzmasse von IKTINOS unberührt, da IKTINOS zu keinem Zeitpunkt Inhaber oder Verfügungsberechtigter dieser Gelder ist. Bereits entstandene, aber noch nicht beglichene Ansprüche von IKTINOS auf Vermittlungsgebühren oder Provisionen werden nach den allgemeinen insolvenzrechtlichen Regelungen behandelt.

5.9 Rückabwicklung bei Projektabbruch (neu). Wird ein Projekt vor Fertigstellung abgebrochen, verbleiben noch nicht ausgezahlte Gelder auf dem Stripe-Konto des Handwerker-Partners zur Disposition des Auftraggebers. Für bereits erbrachte und freigegebene Teilleistungen behält der Handwerker-Partner den entsprechenden Vergütungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber.

5.10 Streitfall-Situation (neu). Besteht zwischen Auftraggeber und Handwerker-Partner Streit über die Berechtigung einer Zahlungsfreigabe, bleibt das Geld bis zur einvernehmlichen Klärung oder einer rechtskräftigen Entscheidung auf dem Stripe-Konto des Handwerker-Partners und wird nicht ausgezahlt. IKTINOS ist nicht befugt und nicht verpflichtet, in dieser Frage eine verbindliche Entscheidung zu treffen; die Eskalations- und Streitfallrichtlinie von IKTINOS regelt lediglich die unterstützende Vermittlung zwischen den Parteien.

5.11 Zahlungsmethoden (neu). Die Plattform bietet Auftraggebern grundsätzlich Kredit-/Debitkartenzahlung sowie Banküberweisung (SEPA-Überweisung über das Zahlungssystem) an. Ab einem Projektvolumen von 5.000 € wird Banküberweisung als bevorzugte Zahlungsmethode angezeigt; ab einem Projektvolumen von 15.000 € kann Banküberweisung als alleinige Zahlungsmethode vorgegeben werden. SEPA-Lastschrift wird für Projektzahlungen nicht angeboten. Bei Zahlung per Überweisung erfolgt die Zuordnung zum jeweiligen Meilenstein anhand einer individuellen Zahlungsreferenz; der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Referenz bei der Überweisung anzugeben, um eine zügige Zuordnung zu ermöglichen.

5.12 Rückbuchungen und gesetzliche Mängelrechte (neu). Ein Zahlungswiderspruch oder eine Rückbuchung (Chargeback) über die kartenausgebende Bank des Auftraggebers ersetzt nicht die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Handwerker-Partner. Bei Qualitätsmängeln der Werkleistung ist vorrangig der Mängelprozess nach § 9 dieser AGB zu nutzen; dem Handwerker-Partner ist, soweit gesetzlich vorgesehen, Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben, bevor weitergehende Schritte erfolgen. Eine ordnungsgemäß erbrachte und abgenommene Werkleistung wird durch einen Zahlungswiderspruch rechtlich nicht in Frage gestellt; der Vergütungsanspruch des Handwerker-Partners bleibt hiervon unberührt. Das gesetzliche Recht des Auftraggebers, einen Zahlungswiderspruch bei seiner Bank geltend zu machen, wird durch diese Klausel nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen.

5.13 Missbräuchliche Rückbuchungen (neu). Veranlasst ein Auftraggeber eine Rückbuchung, obwohl die Werkleistung nachweislich ordnungsgemäß erbracht und abgenommen wurde (§ 7.3), und geschieht dies erkennbar ohne vorherige Nutzung des Mängelprozesses nach § 9 oder trotz dessen zugunsten des Handwerker-Partners abgeschlossenen Ergebnisses, kann dies eine Verletzung des Nutzungsvertrages mit IKTINOS darstellen. IKTINOS kann in einem solchen Fall den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren und dem Handwerker-Partner sowie IKTINOS selbst hierdurch entstandene Kosten (insbesondere Dispute-Gebühren) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geltend machen. Das gesetzliche Recht des Auftraggebers, eine Rückbuchung bei seiner Bank zu veranlassen, bleibt hiervon unberührt.

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§ 5a Vermittlung für Auftraggeber (neu eingefügt)

5a.1 Unentgeltlichkeit. Die Vermittlung durch IKTINOS ist für den Auftraggeber kostenlos.

5a.2 Leistungsinhalt. Nachdem der Auftraggeber sein Projektvorhaben beschrieben hat, schuldet IKTINOS die Zuweisung von bis zu zwei geeigneten, verifizierten Handwerker-Partnern zum jeweiligen Projektvorhaben sowie die Vereinbarung der Erstgespräche mit diesen Partnern. IKTINOS schuldet nicht den Erhalt eines für den Auftraggeber inhaltlich zufriedenstellenden Angebots und nicht das Zustandekommen eines Werkvertrages (vgl. § 3.2).

5a.3 Kostenloses Rematch bei ausbleibenden Angeboten. Legt einer oder beide der zugewiesenen Handwerker-Partner innerhalb von 10 Werktagen ab Zuweisung bzw. ab dem vereinbarten Besichtigungstermin kein Angebot vor, weist IKTINOS dem Auftraggeber ohne weitere Kosten einen oder zwei neue Handwerker-Partner zu (kostenloses Rematch). Dieses kostenlose Rematch wiederholt IKTINOS so oft wie erforderlich, bis der Auftraggeber im Rahmen von insgesamt zwei Erstgesprächen zwei Angebote von verifizierten Handwerker-Partnern erhalten hat; IKTINOS ist dabei berechtigt, auch einen dritten oder weiteren Handwerker-Partner zusätzlich zuzuweisen. Sobald der Auftraggeber zwei Erstgespräche geführt und zwei Angebote erhalten hat, gilt die Vermittlungsleistung als vollständig erbracht, unabhängig davon, ob der Auftraggeber eines der Angebote inhaltlich annimmt. Kann IKTINOS objektiv keinen weiteren für das Projektvorhaben geeigneten, verifizierten Handwerker-Partner zuweisen, insbesondere mangels verfügbarer Partner im betroffenen Gewerk oder in der betroffenen Region, entfällt eine weitere Zuweisung.

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§ 6 Verifizierung und Qualitätssicherung — Haftungsabgrenzung

6.1 Bedeutung der Verifizierung. Die auf der Plattform für Handwerker-Partner angezeigten Verifizierungsmerkmale oder -siegel bestätigen ausschließlich, dass der betreffende Partner bei der Onboarding-Prüfung die geforderten Dokumente eingereicht hat. Sie stellen keine Aussage oder Garantie über die tatsächliche Qualität, Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Bonität des Partners dar.

6.2 Kein Haftungsübertritt auf IKTINOS durch Verifizierung. Die Verifizierung begründet keine verschuldensunabhängige Haftung von IKTINOS für Mängel der durch den Handwerker-Partner erbrachten Leistungen. IKTINOS übernimmt durch den Betrieb der Plattform und die Nutzung von Verifizierungsmerkmalen keine Werk- oder Garantiepflichten gegenüber Auftraggebern.

6.3 Eigenverantwortliche Auftraggeberentscheidung. Auftraggeber sind verantwortlich dafür, sich eigenständig über den konkreten Handwerker-Partner zu informieren und ihre Vertragsentscheidung eigenverantwortlich zu treffen. Die Anzeige von Bewertungen, Verifizierungsstatus und Projekthistorie auf der Plattform ist eine Informationshilfe, kein Auftrag oder keine Empfehlung von IKTINOS.

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§ 7 Pflichten der Auftraggeber

7.1 Allgemeine Pflichten. Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zur Projektbeschreibung und zum gewünschten Leistungsumfang; rechtzeitige Bereitstellung aller für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge; rechtzeitige und gerechtfertigte Freigabe von Meilensteinzahlungen; aktive Nutzung der Plattformkommunikation für projektbezogene Absprachen; unverzügliche Meldung von Mängeln oder Problemen über das Plattformsystem.

7.2 Verbote. Veranlassung von Zahlungen außerhalb des Stripe-Zahlungssystems der Plattform; direkte Beauftragung eines Handwerker-Partners unter Umgehung der Plattform nach erfolgtem Erstkontakt; Abgabe unwahrer oder böswilliger Bewertungen; Weitergabe von Plattformzugangsdaten an Dritte; missbräuchliche Zahlungsrückbuchungen entgegen § 5.13.

7.3 Pflicht zur Abnahme (Neufassung — Abnahme durch aktive Bestätigung statt Fiktion). Auftraggeber sind verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Handwerkerleistung nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und entweder abzunehmen oder festgestellte Mängel schriftlich über die Plattform zu rügen. Die Abnahme ist ein rechtsgeschäftlicher Akt zwischen Auftraggeber und Handwerker-Partner; IKTINOS stellt hierfür lediglich das digitale Abnahmeprotokoll als technisches Werkzeug bereit. Eine Abnahme gilt gegenüber dem Partner erst dann als erklärt, wenn der Auftraggeber sie im digitalen Abnahmeprotokoll aktiv bestätigt (z. B. durch Klick auf „Leistung abnehmen") und diese Bestätigung im Protokoll gemeinsam mit dem Handwerker-Partner dokumentiert wird. Eine automatische Abnahme allein durch Zeitablauf oder Schweigen des Auftraggebers ist nicht vorgesehen.

7.3a Erinnerungen und Untätigkeit des Auftraggebers. Meldet der Handwerker-Partner die Fertigstellung, erinnert IKTINOS den Auftraggeber automatisiert an die ausstehende Prüfung und Bestätigung (nach 3 und weiteren 2 Werktagen, siehe Kommunikationsrichtlinie). Reagiert der Auftraggeber danach weiterhin nicht und liegt auch keine Mängelrüge vor, bleibt es dem Handwerker-Partner unbenommen, unabhängig von der Plattform die gesetzlich vorgesehene Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Abs. 3 BGB durch eine eigene, den gesetzlichen Formanforderungen entsprechende Aufforderung zur Abnahme herbeizuführen; IKTINOS stellt hierfür auf Anforderung eine rechtssicher formulierte, serverseitig unveränderliche Systemvorlage bereit (siehe Projektdokumentations-Vorlagen, Vorlage 5 „Aufforderung zur Abnahme"). Diese Regelung dient ausschließlich der Information des Partners über seine gesetzlichen Möglichkeiten und begründet keine eigene Verpflichtung von IKTINOS, die Abnahme herbeizuführen.

7.3b Verhältnis zur Meilenstein-Freigabe (präzisiert). Die Meilenstein-Freigabe nach § 5.5 ist von der Abnahme nach § 7.3 rechtlich unabhängig: Bereits freigegebene Meilensteinzahlungen bleiben auch dann wirksam geschuldet, wenn die abschließende Abnahme noch aussteht. Ausschließlich die Schlussrate bei Projekten der Modelle „Smart-Renovate" und „Major-Project" (§ 4.1 Partnervertrag), der Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist sowie die Freischaltung der Bewertungsfunktion setzen eine wirksam erklärte oder wirksam nach § 640 BGB fingierte Abnahme voraus. Die Zahlungsstruktur bei Smart-Renovate (25 % / 45 % / 30 %) und Major-Project (25 % / 45 % / 30 %) stellt sicher, dass vor Abnahme höchstens 70 % der Vergütung eingezahlt werden, siehe § 650m BGB.

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§ 8 Pflichten der Handwerker-Partner

Für Handwerker-Partner gelten ergänzend die Pflichten aus dem Partnervertrag. Aus diesen AGB folgen im Wesentlichen: vollständige und wahrheitsgemäße Profilpflege; Einhaltung aller Plattformprozesse, Fristen und Reaktionszeiten; korrekte und vollständige Nutzung des Stripe-Connect-Systems; Einhaltung der Qualitäts- und Verhaltenspflichten gegenüber Auftraggebern; Nutzung der Plattformkommunikation für alle projektbezogenen Absprachen.

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§ 9 Gewährleistung und Mängelmanagement

9.1 Verantwortlichkeit für Werkleistungen. Die Gewährleistungspflicht für Mängel der handwerklichen Leistung liegt ausschließlich beim Handwerker-Partner, der die Leistung erbracht hat. IKTINOS übernimmt keine Gewährleistung für die durch Handwerker-Partner erbrachten Leistungen.

9.2 Plattformunterstützung im Mängelfall. IKTINOS stellt eine digitale Mängelmanagement-Funktion bereit, über die Auftraggeber Mängel dokumentieren, Nachbesserungsfristen setzen und den Verlauf nachverfolgen können. IKTINOS vermittelt auf Wunsch zwischen den Parteien, trifft aber keine verbindlichen rechtlichen Entscheidungen über das Vorliegen oder die Beseitigung von Mängeln.

9.3 Gesetzliche Gewährleistungsfristen. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen richten sich nach dem zwischen Auftraggeber und Handwerker-Partner geschlossenen Werkvertrag sowie nach den §§ 634 ff. BGB, insbesondere § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (5 Jahre bei Bauwerken). Diese Fristen werden durch den IKTINOS-Partnervertrag nicht verkürzt.

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§ 10 Haftung von IKTINOS

10.1 Unbeschränkte Haftung. IKTINOS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und Arglist.

10.2 Haftungsausschlüsse und -begrenzungen (überarbeitete Fassung). Im Übrigen gilt:

  • Für Qualität, Vollständigkeit, Termintreue, Sicherheit und Rechtmäßigkeit der durch Handwerker-Partner erbrachten Leistungen haftet IKTINOS nicht.
  • Für Ausfälle, Fehler, Datenverluste, Sperrungen oder sonstige Ereignisse im Verantwortungsbereich von Stripe oder anderen Drittanbietern haftet IKTINOS nicht.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von IKTINOS der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  • Bei grober Fahrlässigkeit haftet IKTINOS gegenüber Verbrauchern der Höhe nach unbeschränkt. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung von IKTINOS bei grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht Geschäftsführer sind, auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 500.000,00 € je Schadensfall (angelehnt an die von IKTINOS zu unterhaltende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, siehe Umsetzungshinweis am Ende dieses Dokuments).
  • Mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangener Gewinn sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und Arglist sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten im Sinne des dritten Spiegelstrichs.

10.3 Nutzerhaftung. Nutzer haften für alle Schäden, die IKTINOS oder Dritten durch eine schuldhafte Verletzung von Pflichten aus diesen AGB entstehen. Handwerker-Partner stellen IKTINOS ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der Partnerpflichten entstehen.

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§ 11 Datenschutz

11.1 Verantwortlichkeit. IKTINOS verarbeitet personenbezogene Daten als eigenständig Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter iktinos.de/datenschutz abrufbar.

11.2 Verarbeitungszwecke. IKTINOS verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) und aufgrund berechtigter Interessen an der Plattformoptimierung und Sicherheit (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

11.3 Drittanbieter und Datenübertragungen. IKTINOS setzt für den Betrieb der Plattform folgende Dienstleister ein, mit denen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) geschlossen wurden oder für die Standardvertragsklauseln (SCCs) gelten: Vercel — Hosting/Infrastruktur; Supabase — Datenbank und Datei-Speicher (EU-Server); Stripe — Zahlungsabwicklung; Resend — Transaktions-E-Mails (USA, SCCs); Twilio — SMS-Benachrichtigungen (USA, SCCs); Google (Gmail/Workspace) — E-Mail-Kommunikation (SCCs); DeepSeek — KI-gestützte Angebotsauswertung mit ausschließlich pseudonymisierten Dokumentinhalten (VR China, Details in der Datenschutzerklärung). Ein Webanalyse-Dienst wird nicht eingesetzt. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.

11.4 Rechte der Nutzer. Nutzer haben nach der DSGVO das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Anfragen richten Sie an: hallo@iktinos.de. Beschwerden können bei der zuständigen Datenschutzbehörde eingereicht werden.

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§ 12 Bewertungen und Bewertungsrichtlinie

Das Bewertungssystem der Plattform ist abschließend durch die Bewertungsrichtlinie von IKTINOS geregelt, die Bestandteil dieser AGB ist. Nutzer erkennen die Bewertungsrichtlinie mit der Registrierung ausdrücklich an. IKTINOS haftet nicht für den Inhalt durch Auftraggeber abgegebener Bewertungen; das Einspruchsverfahren richtet sich nach der Bewertungsrichtlinie.

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§ 13 Plattformverbote und Nutzungseinschränkungen

13.1 Verbotene Handlungen. Es ist allen Nutzern untersagt: die Plattform für rechtswidrige Zwecke zu nutzen; falsche Identitäts- oder Qualifikationsangaben zu machen; andere Nutzer zu belästigen, zu bedrohen oder zu diskreditieren; Schadsoftware, Spam oder manipulierende Inhalte einzubringen; das Bewertungssystem zu manipulieren; Plattforminhalte ohne Zustimmung von IKTINOS zu kopieren, zu verbreiten oder kommerziell zu nutzen; Systemsicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder zu testen.

13.2 Folgen bei Verstößen. Bei Verstoß gegen § 13.1 ist IKTINOS berechtigt, den Nutzerzugang sofort und ohne Vorwarnung zu sperren oder den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche von IKTINOS bleiben vorbehalten.

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§ 14 Kündigung des Nutzungsvertrages

14.1 Kündigung durch Auftraggeber. Auftraggeber können den Nutzungsvertrag jederzeit durch Löschung des Kontos beenden. Laufende Projekte mit noch offenen Zahlungsfreigaben müssen zuvor abgeschlossen werden.

14.2 Kündigung durch Handwerker-Partner. Für Handwerker-Partner gelten die Kündigungsregelungen aus dem Partnervertrag (§ 12 Partnervertrag) vorrangig.

14.3 Kündigung durch IKTINOS. IKTINOS kann den Nutzungsvertrag mit einem Nutzer jederzeit mit 30 Tagen Frist kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder Verstoß gegen § 13.1, bleibt unberührt.

14.4 Folgen der Kündigung. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages erlöschen alle Plattform-Nutzungsrechte. Handwerker-Partner erhalten noch 5 Jahre nach Kündigung lesenden Zugriff auf abgeschlossene Projekte (§ 12.5 Partnervertrag). Noch offene Zahlungsfreigaben werden abgewickelt.

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§ 15 Geistiges Eigentum

Alle Rechte an der Plattform iktinos.de, den Plattformfunktionen, dem IKTI-Tool, dem Design, den Logos, den Texten und sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten liegen bei IKTINOS oder seinen Lizenzgebern. Nutzern wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, das auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages und den Zweck der Plattformnutzung beschränkt ist. Jede über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehende Verwendung ist untersagt.

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§ 16 Änderung der AGB (überarbeitete Fassung)

IKTINOS ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderungen, technische Weiterentwicklung der Plattform, redaktionelle Klarstellungen). Betrifft die Änderung nicht das Entgelt, den Umfang der Hauptleistungspflichten oder wesentliche Rechte und Pflichten der Nutzer, werden Nutzer über die Änderung mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder Plattformbenachrichtigung informiert; widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Änderungen, die das Entgelt, den Umfang der Hauptleistungspflichten oder wesentliche Rechte und Pflichten der Nutzer betreffen, werden erst wirksam, wenn der Nutzer ihnen ausdrücklich zugestimmt hat; verweigert der Nutzer die Zustimmung, bleibt der bisherige Vertragsinhalt für ihn maßgeblich, und IKTINOS ist berechtigt, den Nutzungsvertrag ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Sonderregelungen.

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§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung

17.1 Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gilt, soweit zwingend anwendbar, das Recht des Wohnsitzstaates des Verbrauchers.

17.2 Gerichtsstand für Unternehmer. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen IKTINOS und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist Gießen.

17.3 Verbraucher-Informationspflichten (überarbeitete Fassung). Für Verbraucher: IKTINOS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

17.4 Informelle Streitbeilegung. Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens empfiehlt IKTINOS, streitige Fragen schriftlich an hallo@iktinos.de zu melden und eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

17.5 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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§ 18 Vertragssprache und Rangfolge

Vertragssprache ist Deutsch. Im Konfliktfall gilt folgende Rangfolge: (1) Partnervertrag, (2) diese AGB, (3) Bewertungsrichtlinie, (4) Datenschutzerklärung.

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Anhang: Pflichtinformationen für Verbraucher

Widerrufsrecht für Verbraucher. Verbraucher, die über iktinos.de eine Handwerkerleistung beauftragen, schließen einen Vertrag ausschließlich mit dem Handwerker-Partner, nicht mit IKTINOS. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge (§§ 312g, 355 BGB) gilt im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Handwerker-Partner nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen. IKTINOS ist nicht Vertragspartei und daher nicht Schuldner des Widerrufsrechts.

Die Vermittlung durch IKTINOS nach § 5a ist für den Auftraggeber kostenlos.

Muster-Widerrufsformular: als gesonderte Anlage beizufügen (Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB) — in dieser Fassung noch zu ergänzen, siehe Umsetzungsfahrplan Phase 2.

Hinweis: Der ursprüngliche Absatz zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform (ec.europa.eu/consumers/odr) wurde entfernt, da die Plattform am 20. Juli 2025 endgültig abgeschaltet wurde. Ein Ersatzhinweis ist nach der VSBG-Novelle nicht zwingend erforderlich; falls gewünscht, kann hier stattdessen auf eine branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle verwiesen werden.

Umsetzungshinweis zur Deckungssumme (§ 10.2): Marktrecherche (Stand Juli 2026) zu Haftpflichtdeckungen für IT-/Plattformunternehmen: Für Vermögensschadenhaftpflicht empfehlen Versicherungsvermittler kleineren Unternehmen mit überschaubarem Risiko häufig 250.000 €, IT-Dienstleistern mit mehreren größeren Projekten pro Jahr eher 500.000 € bis 1.000.000 €; für allgemeine Personen-/Sachschäden gilt ein Marktstandard von 3 bis 5 Mio. €. Da über IKTINOS potenziell hohe Projektvolumina (Major-Project über 15.000 € netto, im Einzelfall deutlich mehr) laufen, wurde 500.000 € als Ausgangswert für die Deckelung bei grober Fahrlässigkeit gewählt. Bitte vor finaler Fassung mit einer tatsächlich abgeschlossenen oder geplanten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgleichen — der Vertragswert sollte die tatsächliche Deckungssumme nicht übersteigen, da IKTINOS sonst ungedeckte Risiken trägt.

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