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Regeln für echte und faire Bewertungen

Bewertungsrichtlinie

Diese Richtlinie regelt die Abgabe, Anzeige, Prüfung und Behandlung von Bewertungen auf der Plattform iktinos.de.

Gültig für Auftraggeber und Handwerker-Partner Stand: 20.07.2026
Geltungsbereich
Gültig für Auftraggeber (Bauherren) und Handwerker-Partner

§ 1 Zweck und Geltungsbereich

Diese Bewertungsrichtlinie regelt das gesamte Bewertungssystem der Plattform iktinos.de. Sie ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen von IKTINOS UG (haftungsbeschränkt) und gilt für alle Nutzergruppen, insbesondere für Auftraggeber (Bauherren) und Handwerker-Partner.

Das Bewertungssystem dient ausschließlich: der Transparenz und Qualitätssicherung auf der Plattform; der informierten Entscheidungsfindung für Auftraggeber; der Motivation zur kontinuierlichen Leistungsverbesserung für Partner; dem Schutz des Plattformvertrauens und der Plattformintegrität.

IKTINOS ist ausschließlich Betreiber des Bewertungssystems, nicht Urheber der Bewertungsinhalte. IKTINOS haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit des Inhalts individueller Bewertungen.

Sichtbarkeit von Bewertungen (neu klargestellt): Bewertungen sind nicht frei im Internet für jedermann einsehbar. Das IKTINOS-Team hat vollständigen Zugriff auf alle Bewertungen; ein Fachbetrieb sieht ausschließlich die zu ihm abgegebenen Bewertungen; ein Auftraggeber sieht die Bewertungen der ihm im Rahmen einer Anfrage konkret vorgeschlagenen bzw. vermittelten Fachbetriebe. Wo in dieser Richtlinie von „öffentlicher" Anzeige die Rede ist, ist damit stets diese eingeschränkte Sichtbarkeit gemeint, nicht eine für die Allgemeinheit frei zugängliche Veröffentlichung.

§ 2 Bewertungsberechtigte Personen und Anlässe

2.1 Wer darf bewerten? Bewertungsberechtigt sind ausschließlich verifizierte Auftraggeber (Bauherren), die: das betreffende Projekt über iktinos.de in Auftrag gegeben haben; mindestens eine Zahlung über das Stripe-Zahlungssystem der Plattform veranlasst haben; eine aktive Bewertungseinladung von IKTINOS erhalten haben. Jeder Auftraggeber darf pro abgeschlossenem Projekt genau eine Bewertung abgeben. Eine Bewertung vor vollständigem Projektabschluss ist nicht zulässig.

2.2 Bewertungsanlässe (präzisierte Fassung). Bewertungen werden ausschließlich nach folgendem Anlass freigeschaltet: vollständiger Abschluss des Projekts, nachgewiesen durch die aktive Bestätigung der Abnahme durch den Auftraggeber im digitalen Abnahmeprotokoll (vgl. AGB § 7.3, Partnervertrag § 5.3a); und vollständige Freigabe der letzten Meilensteinzahlung. Wurde die Abnahme ausnahmsweise nicht durch aktive Bestätigung des Auftraggebers, sondern durch eine gesetzeskonforme Aufforderung des Partners nach § 640 BGB herbeigeführt, gilt dies für Zwecke dieser Ziffer der aktiven Bestätigung gleich. In Ausnahmefällen kann IKTINOS eine Bewertung auch bei vorzeitigem Projektabbruch zulassen, wenn der Auftraggeber nachweislich geleistete Teilabschnitte bewerten möchte und mindestens ein Meilenstein abgeschlossen wurde.

2.3 Bewertungseinladung. Nach Projektabschluss erhält der Auftraggeber automatisch eine Bewertungseinladung per Plattformbenachrichtigung und/oder E-Mail. Die Frist zur Abgabe einer Bewertung beträgt 30 Tage ab Versand der Einladung. Abgelaufene Einladungen können nicht nachträglich reaktiviert werden.

§ 3 Bewertungskriterien und Skalierung

3.1 Bewertungsskala. Die Bewertung erfolgt nach folgendem Sternesystem (1 bis 5 Sterne): 5 Sterne — Ausgezeichnet: alle Erwartungen vollständig übertroffen; 4 Sterne — Gut: Erwartungen erfüllt, kleinere Punkte verbesserungswürdig; 3 Sterne — Befriedigend: Grundleistung erbracht, aber erkennbare Mängel; 2 Sterne — Mangelhaft: erhebliche Mängel oder Probleme; 1 Stern — Unzureichend: grundlegende Mängel oder schwerwiegender Vertragsverstoß.

3.2 Bewertungskategorien. Der Auftraggeber bewertet den Handwerker-Partner in folgenden Kategorien, die zu einer Gesamtnote zusammengeführt werden: Qualität der Arbeit (Gewichtung 35 %); Termintreue und Zuverlässigkeit (Gewichtung 25 %); Kommunikation und Erreichbarkeit (Gewichtung 20 %); Preis-Leistungs-Verhältnis (Gewichtung 10 %); Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle (Gewichtung 10 %).

3.3 Freitext-Kommentar. Der Auftraggeber kann optional einen Freitext-Kommentar von bis zu 1.000 Zeichen hinterlassen. Freitextkommentare werden vor Veröffentlichung automatisch auf offensichtliche Regelverstöße geprüft (Schimpfwörter, Kontaktdaten, externe Links). Die inhaltliche Korrektheit des Kommentars liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.

§ 4 Berechnung und Anzeige des Gesamtdurchschnitts

4.1 Gewichtete Durchschnittsberechnung. Der auf dem Partnerprofil angezeigte Gesamtdurchschnitt ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt aller Bewertungskategorien gemäß § 3.2 über alle abgegebenen Bewertungen. Ältere Bewertungen werden nicht automatisch ausgeblendet, können aber durch neuere Bewertungen proportional weniger Gewicht erhalten, wenn IKTINOS ein zeitgewichtetes Modell einführt.

4.2 Mindestanzahl für die Anzeige (Begriff präzisiert — Bewertungen sind grundsätzlich nicht öffentlich im Internet einsehbar, sondern nur für Auftraggeber sichtbar, denen der betreffende Fachbetrieb im Rahmen einer Anfrage vorgeschlagen wird; siehe § 1 und Datenschutzerklärung Ziffer 10). Bis zur Abgabe der 5. Bewertung wird der Gesamtdurchschnitt den vorgeschlagenen Auftraggebern nicht auf dem Partnerprofil angezeigt. Stattdessen erscheint der Hinweis: „Noch wenig Bewertungen — Profil aufgebaut".

4.3 Aktualisierung. Der angezeigte Durchschnitt wird nach jeder neu abgegebenen Bewertung in Echtzeit aktualisiert.

§ 5 Pflichten und Rechte der Auftraggeber bei Bewertungen

5.1 Wahrheitsgemäßheit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ausschließlich Bewertungen abzugeben, die seinen tatsächlichen Erfahrungen entsprechen. Bewusst unwahre, irreführende oder böswillige Bewertungen stellen eine Verletzung der Nutzungsbedingungen dar und können zivilrechtliche Folgen für den Auftraggeber haben.

5.2 Verbotene Inhalte in Bewertungen. Bewertungen dürfen nicht enthalten: persönliche Angriffe, Beleidigungen oder Diskriminierungen; Kontaktdaten (Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Social-Media-Profile); externe Links, URLs oder Werbung; Inhalte, die nicht mit dem konkreten Projekt in Zusammenhang stehen; Informationen, die Rückschlüsse auf Dritte ermöglichen; Inhalte, die Rechte Dritter (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht) verletzen.

5.3 Rechte bei Fehler oder Missbrauch. Auftraggebern steht kein Recht zu, eine bereits abgegebene Bewertung zu löschen oder rückgängig zu machen, es sei denn, IKTINOS stellt eine Regelverletzung seitens des Auftraggebers fest. Eine Änderung einer Bewertung nach Abgabe ist nicht möglich. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers als betroffene Person nach der DSGVO (insbesondere Art. 17 und Art. 21 DSGVO) bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 6 Pflichten und Rechte der Handwerker-Partner bei Bewertungen

6.1 Erlaubte Bewertungsanfragen. Der Partner ist ausdrücklich berechtigt, Auftraggeber nach Projektabschluss aktiv und höflich um die Abgabe einer ehrlichen Bewertung zu bitten. Dies kann über Plattform-Nachrichten, Telefon oder E-Mail erfolgen.

6.2 Untersagte Verhaltensweisen. Dem Partner ist untersagt: Auftraggebern materielle oder immaterielle Vorteile anzubieten im Gegenzug für eine positive Bewertung; Auftraggebern gegenüber Druck auszuüben, eine bestimmte Bewertung abzugeben oder eine negative Bewertung zurückzuziehen; selbst Bewertungen zu erstellen oder durch Dritte erstellen zu lassen; Bewertungen zu manipulieren oder Gefälligkeitsbewertungen zu organisieren. Verstöße gegen § 6.2 führen zur sofortigen Entfernung der betroffenen Bewertungen, können eine Abmahnung begründen und bei Wiederholung zur fristlosen Kündigung des Partnervertrages führen.

6.3 Öffentliche Antwortmöglichkeit. Der Partner erhält nach Veröffentlichung einer Bewertung die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen eine öffentlich sichtbare, sachliche Antwort von bis zu 500 Zeichen zu hinterlassen. Diese Antwort muss sachlich und professionell sein; beleidigende, drohende oder irreführende Antworten werden von IKTINOS ohne Vorankündigung entfernt.

§ 7 Qualitätsschwellen und Sanktionssystem

7.1 Keine Auswirkung vor der 5. Bewertung. Das automatische Qualitätsschwellen-Stufenverfahren greift erst ab der 5. abgegebenen Projektbewertung für den betreffenden Partner.

7.2 Stufenverfahren. Stufe 1 — Warnung: Der Gesamtdurchschnitt sinkt erstmals unter 4,8 Sterne. IKTINOS benachrichtigt den Partner schriftlich. Dem Partner wird eine Verbesserungsphase von 60 Tagen eingeräumt. In dieser Phase wird die Profilsichtbarkeit in den Suchergebnissen reduziert; neue Projekte können aber weiterhin gestartet werden. Stufe 2 — Außerordentliche Kündigung: (a) der Gesamtdurchschnitt nach Ablauf der 60-tägigen Verbesserungsphase liegt weiterhin unter 4,5 Sternen; oder (b) der Gesamtdurchschnitt sinkt zu irgendeinem Zeitpunkt (auch ohne laufende Verbesserungsphase) unter 4,5 Sterne. IKTINOS ist berechtigt, den Partnervertrag außerordentlich zu kündigen.

7.3 Messgrundlage (überarbeitete Fassung). Für die Berechnung der Schwellenwerte gilt der zum jeweiligen Prüfzeitpunkt aktuelle gewichtete Gesamtdurchschnitt gemäß § 4.1, basierend auf allen bis dahin veröffentlichten Bewertungen. Ist gegen eine für das Erreichen oder Unterschreiten eines Schwellenwerts nach § 7.2 ausschlaggebende Bewertung ein form- und fristgerechter Einspruch nach § 8 anhängig, wird der Lauf der in § 7.2 genannten Fristen und die Berücksichtigung dieser Bewertung für die Schwellenwertberechnung bis zur abschließenden Entscheidung über den Einspruch zwingend gehemmt.

§ 8 Einspruch gegen Bewertungen (Removal-Verfahren)

8.1 Einspruchsrecht des Partners. Der Partner kann innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung einer Bewertung einen begründeten Einspruch in Textform an iktinos.de">info@iktinos.de einreichen.

8.2 Einspruchsgründe. Ein Einspruch ist nur aus folgenden Gründen zulässig: Die Bewertung enthält nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen; die Bewertung enthält verbotene Inhalte gemäß § 5.2; die Bewertung wurde nachweislich nicht von einem tatsächlichen Auftraggeber des betreffenden Projekts abgegeben; die Bewertung enthält persönliche Angriffe oder Beleidigungen.

8.3 Nicht-zulässige Einspruchsgründe. Ein Einspruch ist nicht zulässig, wenn die Bewertung lediglich eine vom Partner abweichende, aber nachvollziehbare Meinung oder Einschätzung enthält oder wenn der Partner mit der Bewertung inhaltlich nicht einverstanden ist, ohne einen Regelverstoß nachweisen zu können.

8.4 Prüfungsverfahren. IKTINOS prüft den Einspruch innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang. IKTINOS kann: die Bewertung unverändert bestehen lassen; die Bewertung aus dem öffentlichen Profil entfernen (ohne sie vollständig zu löschen); dem Auftraggeber die Möglichkeit geben, die Bewertung zu überarbeiten (bei formalen Mängeln); die Bewertung bei einer schwerwiegenden Regelverletzung vollständig löschen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Partner in Textform mitgeteilt. IKTINOS handelt bei dieser Entscheidung nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen; eine gerichtliche Überprüfbarkeit wird nicht ausgeschlossen.

8.5 Entscheidungsfinale. Die Entscheidung von IKTINOS im Einspruchsverfahren ist plattformintern abschließend. Weitergehende Rechtsansprüche der Parteien bleiben unberührt.

8.6 Während laufenden Einspruchs. Eine Bewertung, über die ein begründeter Einspruch eingereicht wurde, kann von IKTINOS bis zur abschließenden Prüfung vorübergehend ausgeblendet werden, wenn schwerwiegende Anhaltspunkte für einen Regelverstoß vorliegen.

§ 9 Haftung von IKTINOS für das Bewertungssystem

IKTINOS stellt das Bewertungssystem als technische Infrastruktur bereit. IKTINOS ist nicht Urheber der Bewertungsinhalte und haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zulässigkeit der durch Auftraggeber abgegebenen Bewertungen. IKTINOS handelt bei der Prüfung von Einsprüchen nach eigenem Ermessen und ohne Anspruch auf fehlerfreie Einschätzung. Die Gesamthaftung von IKTINOS für Schäden, die aus dem Betrieb des Bewertungssystems entstehen, richtet sich nach den Regelungen des Partnervertrages (§ 10 Partnervertrag) beziehungsweise der Plattform-AGB.

§ 10 Transparenz und Ranking

IKTINOS ist gemäß der P2B-Verordnung (EU 2019/1150) verpflichtet, die Hauptparameter des Ranking-Algorithmus transparent zu machen, soweit sie die Sichtbarkeit von Handwerker-Profilen beeinflussen. Folgende Hauptparameter werden berücksichtigt: Gesamtdurchschnitt der Bewertungen (gewichtet nach § 4.1); Anzahl abgeschlossener Projekte auf der Plattform; Reaktionszeit und Plattform-Aktivität; Vollständigkeit und Aktualität des Profils und der Dokumente; Suchregion und verfügbares Gewerk. IKTINOS behält sich vor, weitere Ranking-Parameter einzuführen. Änderungen mit wesentlichem Einfluss auf die Sichtbarkeit werden mit 15 Tagen Vorlaufzeit angekündigt.

§ 11 Änderungen dieser Richtlinie (überarbeitete Fassung)

IKTINOS ist berechtigt, diese Bewertungsrichtlinie mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern, soweit die Änderung nicht das Sanktionssystem nach § 7 betrifft. Die Änderung wird per E-Mail und/oder Plattformbenachrichtigung bekanntgemacht; widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Frist, gilt die Änderung als genehmigt, worauf gesondert hingewiesen wird. Änderungen des Sanktionssystems nach § 7 (insbesondere der Schwellenwerte oder Kündigungsfolgen) werden gegenüber Handwerker-Partnern erst wirksam, wenn diese ihnen ausdrücklich zugestimmt haben; die bloße Weiterbenutzung der Plattform gilt nicht als Zustimmung.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Bewertungsrichtlinie im B2B-Bereich ist Gießen.

Übersichtstabelle: Qualitätsschwellen im Stufenverfahren

Anwendbar ab der 5. abgeschlossenen Projektbewertung.

AuslöserFolge
Gesamtdurchschnitt erstmals < 4,8 SterneStufe 1: Schriftliche Warnung + 60-tägige Verbesserungsphase + reduzierte Sichtbarkeit
Gesamtdurchschnitt nach 60 Tagen weiterhin < 4,5 SterneStufe 2: Außerordentliche Kündigung möglich
Gesamtdurchschnitt zu beliebigem Zeitpunkt < 4,5 SterneSofortige Stufe 2: Außerordentliche Kündigung möglich (ohne Verbesserungsphase)
Schwellenrelevante Bewertung mit anhängigem EinspruchFristlauf und Schwellenwertberechnung zwingend gehemmt bis Entscheidung über den Einspruch

Hinweis: Bei einem schwerwiegenden Einzelvorfall (z. B. nachweislicher Betrug, gefälschte Dokumente) kann IKTINOS unabhängig vom Gesamtdurchschnitt eine fristlose Kündigung aussprechen.

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